Das Stachelhalsband beim Hund

 

Es ist kein Geheimnis, dass in der Hundeerziehung mit Schmerzen, Schlägen und Gewalt meist nur das Gegenteil von dem erreicht wird, was ein Hundehalter eigentlich möchte. Der Hund wird eingeschüchtert oder aggressiv, kann mit dem Verhalten des Halters nicht umgehen und reagiert so immer falsch. Bei einigen Haltern scheint das jedoch in der Form noch nicht angekommen zu sein. Zwar gibt es im freien Handel kaum bis gar keine Stachelhalsbänder für den Vierbeiner zu kaufen. Wer dennoch eines möchte, der wird es auch bekommen. Die Auswirkungen auf den betroffenen Hund sind dabei jedoch fatal.

Der kurze Weg von Schmerz zu Aggressivität

Wer sich ein wenig mit dem Wesen des Hundes auseinandersetzt, der wird wissen, dass Schmerzen eine besondere Wirkung auf den Vierbeiner haben. Wenn einem Hund Schmerzen zugefügt werden, dann ist das für ihn ein Grund, um sich zu verteidigen. So hat es die Natur eingerichtet, damit die Tiere überleben können. Auch wenn Hunde es ihrem Halter meist immer recht machen wollen, so haben sie jedoch eine Hemmschwelle, die gerade durch Schmerzen schnell erreicht werden kann. Der Dauerschmerz eines Stachelhalsbandes sorgt also dafür, dass die Aggressionsschwelle des Hundes deutlich sinkt. Es entsteht ein Frustratiosstau, da der Hund sich nicht verteidigen kann. Er wird durch seinen Halter unterdrückt. Aus Angst vor den Schmerzen setzt er sich nicht zur Wehr. Da reicht bereits der Reiz durch einen anderen Halter oder einen fremden Menschen aus, um die Aggression bei dem betroffenen Hund in Gang zu setzen und dafür zu sorgen, dass er zubeißt. Dass hinter dieser Beißattacke aber nicht das „schlechte“ Wesen des Hundes steckt sondern die falsche Führung des Menschen, wird dann schnell vergessen.

Und was sagt das Gesetz?

Viele Tierschützer fordern ein komplettes Verbot von schmerzverursachenden Hilfsmitteln. Damit ist nicht nur das Stachelhalsband gemeint. Auch Stromschlaggeräte gehören beispielsweise mit dazu. Tatsächlich gibt es im Tierschutzgesetz dazu bereits einen Paragrafen. Der §3 bezieht sich auf die Erziehung eines Hundes sowie den Einsatz von schmerzverursachenden Erziehungsmethoden. Beides ist laut Tierschutzgesetz verboten und kann erhebliche Strafen nach sich ziehen. Das Problem ist dabei jedoch, dass nur die Anwendung verboten ist. Wer ein Stachelhalsband oder ähnliche Hilfsmittel besitzt, der kann erst einmal dafür nicht belangt werden. Nur, wenn der Tierhalter dabei erwischt wird, wie er die Hilfsmittel auch einsetzt, kann das Gesetz greifen. Es reicht bereits aus, als aufmerksamer Tierfreund darauf zu achten, ob und wie andere Menschen mit ihren Hunden umgehen. Wenn der Einsatz der schmerzverursachenden Hilfsmittel deutlich ist, dann kann dies gemeldet werden. Schon wenn ein Hund weniger durch Stachelhalsbänder und ähnliche Methoden gequält wird, ist wenigstens einem Tier geholfen. Es gibt deutlich bessere Erziehungsmethoden, um dem Vierbeiner Gehorsam aber auch Respekt und Aufmerksamkeit beizubringen und so für eine faire Beziehung zwischen Hund und Halter zu sorgen. Wer sich unsicher ist, der kann die Hilfe einer Hundeschule in Anspruch nehmen.