Leinenzwang in der Brutzeit

Viele Hundehalter wissen gar nicht, dass in Brut- und Setzzeit in vielen Bundesländern ein Leinenzwang herrscht. Wer sich nicht daran hält, wird zur Kasse gebeten.

Leine oder nicht? Diese Frage stellen sich immer mehr Hundebesitzer und sind entsetzt darüber, wie wenig Auslaufmöglichkeiten es für ihre Vierbeiner tatsächlich noch gibt. In insgesamt sieben Bundesländern herrscht ein gesetzlicher Leinenzwang, der das ganze Jahr über gilt. Hier dürfen die Vierbeiner ausschließlich in dafür vorgesehenen Auslaufgebieten frei unterwegs sein. Immer mehr Bundesländer ziehen nach und wenn sich bisher noch nicht dafür entschieden wurde, den Freigang der Hunde ganz zu verbieten, so gibt es zumindest häufig eine Regelung für die Brut- und Setzzeit. Diese Zeit ist von April bis einschließlich Juni. Häufig wird Städten und Kommunen hier freie Hand gelassen und das Verbot darf sogar auf Hundeauslaufflächen ausgebreitet werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der kann sich bei der Stadt darüber informieren, ob und inwieweit der Leinenzwang ausgesprochen wurde und auf welche Bereiche er sich erstreckt.

Zwischen Recht und Tierrecht

Der Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit ruft immer mehr Tierschützer auf den Plan, die bereits seit Jahren darauf aufmerksam machen, dass hier die Rechte der Hunde verletzt werden. Der Halter ist dazu verpflichtet, dem Hund ein artgerechtes Leben zu bieten. Der Hund hat das Recht darauf, artgerecht gehalten zu werden. Fehlender Freilauf schränkt damit die Rechte des Tieres deutlich ein. Länder, Städte und Kommunen argumentieren damit, dass es ausreichend Ausläufe gibt. Dies ist jedoch in kaum einem Bundesland wirklich der Fall. Dem Hundehalter selbst sind jedoch nach wie vor die Hände gebunden. Er hat keine Möglichkeit, gegen die Vorgaben vorzugehen und auch im Bereich der Bußgelder gibt es von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt Unterschiede.

Den Hund richtig auslasten

Es bleibt dem Hundehalter also keine andere Möglichkeit, als den Hund anderweitig auszulasten. Hier gibt es verschiedene Optionen. Wer nicht die Gelegenheit hat, in ein Hundeauslaufgebiet zu gehen, der kann beispielsweise täglich eine Runde mit dem Vierbeiner joggen oder Rad fahren. Es gibt spezielle Joggingleinen und Radhalterungen, die dafür sorgen, dass Hund und Halter gut geschützt sind. Eine schöne Alternative ist auch die Nasenarbeit. Hunde können nicht nur mit viel Bewegung sondern auch mit Denkübungen ausgelastet werden. Für die Nasenarbeit geht es einfach mit einer Schleppleine auf ein Feld und es werden Leckerlis versteckt. Nun kann der Hund suchen. Auch im Haus oder im Garten ist es möglich, die Suche abwechslungsreich für den Hund zu gestalten. In vielen Kommunen gibt es Hundeschulen, die Spiel- und Tobestunden für Vierbeiner anbieten. Gegen Bezahlung stellen die Hundeschulen dann ihr Gelände zur Verfügung. Der eingezäunte Bereich hält für den Vierbeiner die Möglichkeit bereit, sich auszutoben und mit anderen Hunden leinenlos in Berührung zu kommen.

Auslastung auf einen Blick

Suchspiele für die Nasenarbeit
Besuch von Freilaufflächen
Rad fahren mit Hund
Joggen mit Hund
Spaziergänge mit Schleppleine
Besuch von Spielstunden in der Hundeschule
Sucharbeiten im Garten
Ballspiele im Garten
Dummyarbeit an der Schleppleine im freien Gelände
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